Brandenburg führt die aktuellste Fassung der Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) ein. Seit dem 21. August 2025 gilt die Richtlinie im Land über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Grundlage ist ein Verfahren in der Brandenburgischen Bauordnung, das vorsieht, dass jede vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichte Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen nach drei Monaten auch in Brandenburg wirksam wird. Damit ist sichergestellt, dass Brandenburg stets die aktuell gültige Fassung der VV TB anwendet. Während andere Bundesländer unterschiedliche Mechanismen nutzen und dadurch zeitweise auf verschiedenen Umsetzungsständen stehen, kann Brandenburgs Modell ein Auseinanderdriften der Regelungsstände begrenzen – ein wichtiger Schritt für mehr Harmonisierung und Planbarkeit im Bauwesen.
Für den Holzbau in Berlin und Brandenburg ist die Einführung der MHolzBauRL ein weiterer zentraler Baustein: Die Richtlinie schafft erstmals eine bundeseinheitliche Grundlage für den mehrgeschossigen Holzbau (Gebäudeklassen 4 und 5). Sie bringt klare Regelungen für Bauteile, Konstruktionen und Nachweise und verschiebt zugleich Verantwortung stärker in die Planungs- und Ausführungsprozesse: Architekt:innen, Ingenieur:innen und Fachplaner:innen müssen die Vorgaben präzise anwenden, damit Genehmigungen schneller und standardisierter erfolgen können.
Der Landesbeirat Holz Berlin-Brandenburg und das Holzbaucluster Berlin-Brandenburg begleiten die Umsetzung in der Hauptstadtregion mit Wissenstransfer und Praxisformaten. Ziel ist, dass neue rechtliche Spielräume nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern Schritt für Schritt in gebaute Realität übersetzt werden.
Weitere Informationen: https://mil.brandenburg.de/mil/de/service/rechtsgrundlagen/planen-bauen/
Foto: Holzbaucluster Berlin-Brandenburg
