Mit unserem Interview-Format möchten wir den Austausch im Landesbeirat Holz und Holzbaucluster Berlin-Brandenburg weiter voranbringen. Expertinnen und Experten teilen hier ihre Einschätzungen, Erfahrungen und Einblicke zu relevanten Themen im Holzbau.
Heute für Sie im Interview mit unserem Clustermanager Michel Reckhaus:
Prof. Dr.-Ing. Dirk Kruse, von 1994 – 2013 am Fraunhofer Institut für Holzforschung. Leiter der Abteilung Bautechnik und Konstruktion. Seit 2006 geschäftsführender Gesellschafter von Dehne, Kruse Brandschutzingenieure GmbH & Co. KG. Seit 2009 Lehrauftrag an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung in Eberswalde. Seit 2018 Professor für Brandschutz. Mitglied diverser Arbeitsgruppen und Ausschüsse.
Haben Sie eine Frage, die Sie einer Expertin oder einem Experten stellen möchten? Schicken Sie uns Ihre Anregungen, und wir leiten sie weiter!
Michel Reckhaus: Wie hat sich der Brandschutz im Holzbau in den letzten Jahren weiterentwickelt? Wo sehen Sie die größten Fortschritte und Herausforderungen?
Prof. Dr.-Ing. Kruse: Die brandschutztechnischen Rahmenbedingungen für den mehrgeschossigen Holzbau wurden in den letzten fünf Jahren erheblich erweitert. Grundsätzlich wurden auch von 2020 bereits Mehrgeschosser in der Gebäudeklasse 5 (d.h. bis zur Hochhausgrenze) projektiert und errichtet. Das erste dieser Gebäude war im Übrigen das Projekt E3 (Esssmarachstrasse 3) in Berlin, welches bereits 2006 geplant und umgesetzt wurde. Vor 2020 handelte es sich bei diesen Projekten aber um Verfahren im Abweichungstatbestand. Die entsprechenden Abweichungen vom Baurecht mussten über Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Im Ergebnis waren die Genehmigungsverfahren mitunter vergleichsweise aufwendig. Dieser Umstand änderte sich erst mit Einführung der MHolzBauRL 2020. Damit wurde der Holzbau zunächst als eine Regelbauweise in der Gebäudeklasse 5 etabliert. Eine wesentliche Herausforderung konnte die 2020er Richtlinie allerdings nicht lösen. Obwohl hier bereits einige Ausführungsdetails verankert waren, war es kaum möglich, über die Richtlinie den Nachweis der geforderten Feuerwiderstandsfähigkeit zu führen. Dieses zentrale Problem wurde im Rahmen der Weiterentwicklung zur MHolzBauRL 2024 intensiv angegangen. Mit der 2024er Richtlinie ist es nun erstmal möglich, auch den Anwendbarkeitsnachweis der Bauarten regelkonform und ohne Umweg über vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen zu führen. Dies ist allerdings mit einer erhöhten Verantwortung und damit auch Haftung der planenden Ingenieure verbunden.
Michel Reckhaus: Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich für Holzbauprojekte in Berlin und Brandenburg im Hinblick auf Brandschutzanforderungen? Sehen Sie hier Möglichkeiten für Vereinfachungen oder Anpassungen?
Prof. Dr.-Ing. Kruse: Aus Sicht der Genehmigungsplanung hat sich der Prozess über die in Berlin und Brandenburg baurechtlich eingeführte MHolzBauRL 2020 bereits jetzt erheblich vereinfacht. Problematisch ist das oben bereits andiskutierte Problem des Anwendbarkeitsnachweises. Unproblematisch sind Projekte in der Gebäudeklasse 4 (GK4) in Holzrahmenbauweise. Alle anderen Bauweisen und insbesondere Projekte in der GK 5 bedürfen zur Führung des Anwendbarbeitsnachweises einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung. Allgemeine Bauartgenehmigungen sind derzeit nur für ein einziges Produkt verfügbar. Diese Situation wird sich erst mit Einfahrung der MHolzBauRL 2024 als technische Baubestimmung entspannen. Hier bleibt zu hoffen, dass die Einführung der MHolzBauRL in Berlin und Brandenburg schnellstmöglich erfolgt. Ein weiteres Problem für Projekte in der GK5 ist der Nachweis der Standsicherheit unter Brandbeanspruchung. Der derzeit gültige Eurocode erlaubt diesen Nachweis nur bis 60 Minuten. Damit verbleibt auch für den Nachweis der Standsicherheit formal nur der Weg einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung. Wünschenswert wäre, diesen Prozess zu beschleunigen, indem der aktuelle Draft des EC 5 (bzw. die unstrittigen Teile) per Ministeriumserlass als Nachweisverfahren für zulässig erklärt werden würde. Da dies in einer Reihe von einzelnen vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen bereits genehmigt wurde, ist für mich nicht erkennbar, warum dies nicht auch regelmäßig für zulässig erklärt werden könnte. Ggf. könnte der Umfang auf Sachverhalte beschränkt werden, die bereits Gegenstand einer oder meherer vBG’s waren.
Michel Reckhaus: Das Berliner „Schneller-Bauen-Gesetz“ soll Genehmigungsprozesse beschleunigen. Welche Auswirkungen erwarten Sie für den Holzbau, insbesondere im Bereich Brandschutz?
Prof. Dr.-Ing. Kruse: Das „Schneller-Bauen-Gesetz“ ist nach meiner Einschätzung überwiegend ein Gesetz zur Beschleunigung von Verwaltungsprozessen. Aus Sicht des Brandschutzes im Allgemeinen und des Holzbaus im Besonderen bieten insbesondere die Erleichterungen des § 48 BauO Bln Chancen. Eine Anpassung bei Umnutzung von Bestandsgebäuden in Wohnraum bzw. beim Dachgeschossausbau oder der Aufstockung ist eine Anpassung an die aktuellen Brandschutzanforderungen nicht erforderlich. Grundvoraussetzung ist, dass der Bestand rechtmäßig errichtet und genutzt wurde. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung dar. Aus eigener Erfahrung sind in der Vergangenheit aufgrund der aktuellen rechtlichen Anforderungen gescheitert.
Michel Reckhaus: Welche Entwicklungen wünschen Sie sich für den Holzbau in Berlin-Brandenburg in den nächsten Jahren? Welche Rolle spielt der Brandschutz dabei?
Prof. Dr.-Ing. Kruse: Ich würde mir für die Region eine Holzbau Offensive analog dem Beispiel Baden-Württembergs wünschen. Ein Vierklang aus Fördertöpfen, praktischer Unterstützung durch Beratungsstellen, Weiterbildung und Information sowie einer Stärkung von Wissenschaft und Weiterentwicklung. Hierzu existieren bereits einzelne Ansätze. Beispielhaft ist da z.B. die Kompetenzstelle für nachhaltiges Bauen in Brandenburg oder die Neue Mitte Tempelhof in Berlin genannt. Wünschenswert wäre eine Bündelung und gezielte Stärkung dieser Initiativen. Für den Brandschutz spielt dabei zunächst eine intensive Weiterbildungs- und Informationsinitiative eine große Rolle. Ohne diese Maßnahmen steht zu befürchten, dass sowohl Bauschaffende als auch die Bauherren mit den neuen Möglichkeiten der MHolzBauRL 2024 schlichtweg überfordert werden.
Vielen Dank für das Interview Herr Kruse. Wir freuen uns über Ihren Einsatz für den Holzbau!
